Startseite> Anmeldung SpotUP
Online-Check-In SpotUP 2024

Liebe Eltern, bitte nehmen Sie sich 10-15 Minuten Zeit, um den Check-In sorgfältig auszufüllen. Dies ist essenziell
für uns, um die Spot Up Freizeit ohne Probleme durchführen zu können.
Die Umfangreichen Angaben sind wichtig und notwendig für uns, um ihr Kind bestmöglich zu betreuen und in Notsituationen entsprechend reagieren zu können

Personenbezogene Daten
- oder -

Versicherungen
Besteht für Ihr Kind eine private Zusatzversicherung?
   
Besteht für Ihr Kind eine Auslandskrankenversicherung?
   
Besteht für Ihr Kind eine Haftpflichtversicherung?
   

Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten

Für Rückfragen jeglicher Art, etwa bei Änderungen der Rückkehrzeit, zur Abklärung von gesundheitlichen Beschwerden, einer Medikamentengabe, einer ärztlichen Behandlung oder bei verhaltensbedingten Gründen ist es unerlässlich, dass der CVJM Halver bzw. die Mitarbeitenden der Freizeit ohne Verzögerung Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.

Wir sind während der Ferienfreizeit kontinuierlich (24h) wie folgt erreichbar:
Für den Fall unserer Abwesenheit/ Nichterreichbarkeit benennen wir folgende Ansprechperson (Freunde, Nachbarn oder Verwandte) für dringliche Rücksprachen:

Badeerlaubnis
Das gemeinsame Schwimmen und Baden, sowie der Aufenthalt am und im Wasser können wichtiger Bestandteil von Ferienfreizeiten sein. Da im und am Wasser jedoch stets auch Gefahren bestehen, haben wir als Mitarbeitende uns aktiv auf die Aufsichtsführung beim Schwimmen vorbereitet und haben u.a. auch ausgebildete Rettungsschwimmer dabei. Für ein höchstmögliches Maß an Sicherheit benötigen wir jedoch noch einige genauere Angaben zu den Schwimmkenntnissen Ihres Kindes:
Unser Kind ist:
   
Unser Kind kann sich – auch wenn es kein Schwimmabzeichen besitzt – mindestens 10 Minuten schwimmend über Wasser halten:
   

Angaben zu Besonderheiten, Krankheiten und Behinderungen
Unser Kind leidet - nach unserem Wissen - zum jetzigen Zeitpunkt an
   

körperlichen Beschwerden oder gesundheitlichen Erkrankungen (Herzleiden, Asthma, Diabetes, Allergien, Sehschwäche, Anfallsleiden, ADHS, Essstörung, Hitzempfindlichkeit, Bettnässen, etc.)

Psychische Beschwerden (z.B Depressionen, Panikattacken, Angstzustände etc.) und wie sich diese in der Vergangenheit geäußert haben

Behinderungen oder Beeinträchtigungen die sich in bestimmten Situationen, im Rahmen geplanter Aktivitäten (Sport, Spiel, Schwimmen etc.) oder ggf. auch ohne Anlass bemerkbar machen könnten und die für die Mitarbeitenden in der Regel weder äußerlich noch aufgrund des Verhaltens unseres Kindes erkennbar sind:

Sofern im Hinblick auf diese Angaben aus unserer Sicht bei der Betreuung unseres Kindes ganz besondere Dinge zu beachten sind, geben wir den Mitarbeitenden weitere Informationen auf einem Beiblatt bzw. nach telefonischer Rückfrage.
Im Hinblick auf Speisen und Getränke bzw. deren Zubereitung muss bei unserem Kind auf folgendes besonders geachtet werden:  
 
 
 
 

Medikamenteneinnahme
Unser Kind muss aufgrund einer ärztlichen Verordnung regelmäßig Medikamente zu sich nehmen:
   
Unser Kind führt die entsprechenden Medikamente selbst mit und kann diese auch eigenverantwortlich selbst einnehmen. Unser Kind ist über die Wirkweise und Dosierung der Medikamente aufgeklärt.
   
- oder -
Wir wünschen, dass die Mitarbeitenden für die Dosierung und Einnahme der Medikamente gemäß Dosierungshinweis Sorge tragen. In diesem Fall muss der Medikamentenplan (s. https://www.cvjm-halver.de/resources/ecics_1037.pdf) vom zuständigen Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden und gemeinsam mit den Medikamenten zu Beginn der Freizeit an die Mitarbeitenden übergeben werden.
   
Für den Fall, dass Sie Angaben zur Medikamente-Einnahme gemacht haben, kann es sein, dass der CVJM Halver oder die Freizeit-Mitarbeitenden Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um einige wichtige Fragen zu den angegebenen Erkrankungen sowie zur Medikamenten-Einnahme mit Ihnen zu besprechen.
Für das Mitführen einzelner Medikamente ist eine Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens(www.bfarm.de) erforderlich (z. B. Medikamente zur Behandlung von ADHS). Ich werde dieses Dokument spätestens 10 Tage vor Antritt der Reise den Mitarbeitenden übergeben. Mir ist bekannt, dass ohne dieses Dokument mir die Teilnahme an der Reise, insbesondere wenn diese in das Ausland führt, verweigert werden kann.
   

Der CVJM Halver weist darauf hin, dass es den Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht nicht erlaubt ist, eigenverantwortlich medizinische Diagnosen zu treffen und ohne ausdrückliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder ohne Verordnung durch einen Arzt Medikamente zu verabreichen. Im Falle von Erkrankungen werden die Mitarbeitenden, immer versuchen, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wir erklären hiermit, dass unser Kind - nach unserem Wissen - zurzeit nicht an einer ansteckenden Krankheit nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (z. B. Covid-19, Masern, Windpocken, Röteln, Keuchhusten, Scharlach, Läusebefall usw.) leidet. Des Weiteren erklären wir, dass wir mit dem CVJM Halver unverzüglich Kontakt aufnehmen werden, wenn es oder ein Familienangehöriger bis zum Beginn der Freizeit an einer solchen ansteckenden Krankheit erkrankt oder von Läusen befallen ist. Uns ist bewusst, dass eine solche ansteckende Erkrankung die Teilnahme unseres Kindes an der Reise ausschließt oder - sollte die Erkrankung am Urlaubsort eintreten - ggf. eine vorzeitige Heimreise unseres Kindes erforderlich machen kann.

Arzt- und Krankenhausbesuch

Sollte Ihrem Kind bei der Reise etwas zustoßen und eine ärztliche Behandlung oder ein ambulanter/ stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus erforderlich werden, werden die Mitarbeitenden versuchen, unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Wir sind damit einverstanden, dass vom Arzt ggf. für dringend erachtete Schutzimpfungen (z. B. Tetanus) sowie sonstige ärztliche Maßnahmen veranlasst werden können, wenn unser Einverständnis aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig vor der Maßnahme eingeholt werden kann.


Sonstige Hinweise
Für die Betreuung unseres Kindes geben wir
   

Corona
Hiermit verpflichten wir uns, die Freizeitleitung zu informieren, falls unser Kind in den zwei Wochen vor Freizeitbeginn enge Kontaktperson (Familie, Freunde, ...) einer Person mit Symptomen oder eines Corona-Verdachtsfalls sein sollte.  
Evtl. Immunisierung der/des Teilnehmenden: Unser Kind ist bis zum Start der Freizeit...  
 
 
 
Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind an Corona-Schnelltests teilnehmen darf. Diese erfolgen in der Regel als beaufsichtigte Schnelltests durch dir Freizeit Mitarbeitende oder durch Nasensbstrich in Testzentren, Apotheken, etc.
   

Wichtig

Sollte sich bis zum Beginn der Reise an den obigen Informationen etwas ändern; insbesondere im Falle der Änderung von Adress- und Kontaktdaten, wenn neue Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen bekannt werden bzw. wenn einzelne Informationen nicht mehr zutreffen, so sind Sie im eigenen Interesse verpflichtet, dies dem CVJM Halver umgehend mitzuteilen.

 

Am 17.06.2024 um 19:00 findet das Vortreffen für Eltern und Teilnehmende, mit allen wichtigen Infos zur Freizeit, im CVJM Vereinshaus, statt.